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Montag, 28. Februar 2011 | Autor:

Auf Spiegel Online ist ein relativ ausführlicher Artikel zum Bundeswehreinsatz in Libyen. Kurz zusammengefasst: Die Bundeswehr hat zusammen mit dem britischen Militär eine Evakuierungsaktion in Libyen durchgeführt. Dazu wurde mit vier Transportflugzeugen (zwei deutschen Transalls und zwei britischen Flugzeugen) in Libyen gelandet. Etwa 120 EuropäerInnen bestiegen die Flugzeuge und diese flogen dann wieder ab. Um die ganze Aktion abzusichern waren laut Spon auch bewaffnete Fallschirmjäger der Bundeswehr in Libyen. Das Ganze wurde geplant und koordiniert vom Auswärtigen Amt, zusammen mit dem Verteidigungsministerium, dem Kanzleramt und natürlich der britischen Regierung. Der Bundestag wurde nicht dazu befragt, laut Spon wurden lediglich die Fraktionschefs informiert.

Das diese Aktion wahrscheinlich sinnvoll war, um Menschenleben zu retten, bestreite ich nicht. Allerdings stellt sich mir die Frage nach der Legitimation des Einsatzes. Denn immerhin sind bewaffnete Bundeswehrsoldaten in ein fremdes Land ohne dessen Genehmigung eingedrungen. Und zu Auslandseinsätzen hat das Bundesverfassungsgericht 1994 entschieden:

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.

Und eben eine solche Zustimmung durch den Bundestag ist nicht erfolgt. (Bisher) noch nichteinmal im Nachhinein.

Die bewaffneten Soldaten waren dazu da, um die Menschen sicher an Bord der Flugzeuge zu bringen. Allem Anschein nach, ist bei der Aktion alles ruhig gewesen. Aber was wäre gewesen, wenn die Rettungsaktion tatsächlich angegriffen worden wäre und die Soldaten daher wirklich hätten schießen müssen? Dann wäre daraus ein Kampfeinsatz ohne Zustimmung des Bundestages geworden!

Warum blogge ich das? Weil ich wichtig finde, dass die Bundeswehr auf jeden Fall eine Parlamentsarmee bleibt. Und weil ich heute Vormittag per Twitter gefragt habe, warum ein solcher Einsatz ohne Bundestagsmandat möglich ist, aber leider keine Antwort bekommen habe.

Update 14. April 2011: Mittlerweile scheint auch die Grüne Bundestagsfraktion der Meinung sein, dass der Bundeswehreinsatz in Libyen nicht ohne Bundestagsmandat möglich war und bereiten eine Verfassungsklage vor. In einer Pressemitteilung erklärte Volker Beck dazu:

Gegen den Einsatz selbst ist überhaupt nichts einzuwenden. Wir wollen die Bundesregierung jedoch zwingen, bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Rechte des Parlaments zu wahren. […] Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, weshalb die Zustimmung des Bundestags unausweichlich ist.

Ich frage mich allerdings, warum kommt der Aufschrei erst jetzt, gut eineinhalb Monate nach dem Bundeswehreinsatz. Warum wurden nicht schon früher Bedenken wegen der fehlenden Legitimation des Einsatzes durch den Bundestag?

Update 27. April 2011: Bei Legal Tribune Online wurde heute ein lesenswerter Artikel zu möglichen weiteren verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Einsatz veröffentlich. Darin heißt es unter anderem:

Neben der konkreten Frage der Notwendigkeit der Parlamentsbeteiligung bei der Operation Pegasus könnte eine Entscheidung des BVerfG aber auch weitere wichtige Impulse im Wehrverfassungsrecht geben. […] Umstritten ist nämlich seit langem, ob diese Art des Engagements ((gemeint sind Evakuierungseinsätze)) der deutschen Streitkräfte „Verteidigung“ im Sinne des Artikels 87a Abs. 2 Grundgesetz darstellt und daher überhaupt verfassungsgemäß ist. Ein Verdikt aus Karlsruhe könnte damit erheblich zur Rechtssicherheit beitragen, auch wenn im Anschluss eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

So wie ich das mit der im Anschluss an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötigen Grundgesetzänderung steht damit die Definition der Bundeswehr als reine Verteidigungsarmee zur Disposition. Aber wollen wir das wirklich, dass die Bundeswehr die verfassungsrechtliche Stellung einer Verteidigungsarmee verliert?

Mittwoch, 23. Februar 2011 | Autor:
Die CDU Kassel und ihr halber Kandidat

Die CDU Kassel und ihr halber Kandidat

Die CDU Kassel scheint bei der Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl in Kassel wohl zu befürchten, das gleiche Schicksal wie bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg zu erleiden – nämlich eine Halbierung des Wahlergebnisses. Anders ist es mir nicht zu erklären, dass die CDU nur einen halben OB-Kandidaten  plakatiert.

Im Internet ist er übrigens auch nur so halb vertreten. Für mich ist es mittlerweile eigentlich Standard, dass jemand, der als Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, /Bundestagsabgeordneter oder ähnliches kandidiert über eine eigene Webseite verfügt. Und mit einer Domain, die irgendetwas mit dem Namen zu tun hat. Aber weder ernstwegener.de noch ernst-wegener.de sind registriert. Und unter wegener.de trifft man auf eine Baufirma. Aber das passt auch nicht so ganz, denn schließlich ist er weder Bauingenieur noch Maurer oder Zimmermann, sondern Kulturhistoriker, wie unser Regiowiki verrät. Aber wenigstens hat er eine Unterseite auf der Webseite der CDU Kassel-Stadt. Aber dafür ist er hat er Profilseite und eine Fan-Seite auf Facebook. Auf letzterer ist übrigens zu lesen, dass er sich für „technische Umsetzung: Lichtkunst24 Illuminationsmanufaktur GmbH“ interessiert. Eine Info, die ich für die Kommunalwahl unbedingt brauche ;-)

Warum blogge ich das? Weil ich nicht weiß, was das Plakat mit dem halben Kandidaten bedeuten soll und weil ich ja bereits über ein Plakat der SPD gebloggt habe. Die anderen Parteien und Wählervereinigungen kommen vielleicht auch noch dran. Außerdem, weil ich es komisch finde, dass die Präsenz des Kandidaten in Facebook größer ist als im ganzen restlichen Internet.

Mittwoch, 02. Februar 2011 | Autor:

Die Bilder des Monats stehen diesmal unter dem Motto eiskalt!

Eisblumen

Eisblumen

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Kategorie: ... in Bildern  | Tags: ,  | 2 Kommentare