Montag, 28. Februar 2011 | Autor: | Artikel ausdrucken

Auf Spiegel Online ist ein relativ ausführlicher Artikel zum Bundeswehreinsatz in Libyen. Kurz zusammengefasst: Die Bundeswehr hat zusammen mit dem britischen Militär eine Evakuierungsaktion in Libyen durchgeführt. Dazu wurde mit vier Transportflugzeugen (zwei deutschen Transalls und zwei britischen Flugzeugen) in Libyen gelandet. Etwa 120 EuropäerInnen bestiegen die Flugzeuge und diese flogen dann wieder ab. Um die ganze Aktion abzusichern waren laut Spon auch bewaffnete Fallschirmjäger der Bundeswehr in Libyen. Das Ganze wurde geplant und koordiniert vom Auswärtigen Amt, zusammen mit dem Verteidigungsministerium, dem Kanzleramt und natürlich der britischen Regierung. Der Bundestag wurde nicht dazu befragt, laut Spon wurden lediglich die Fraktionschefs informiert.

Das diese Aktion wahrscheinlich sinnvoll war, um Menschenleben zu retten, bestreite ich nicht. Allerdings stellt sich mir die Frage nach der Legitimation des Einsatzes. Denn immerhin sind bewaffnete Bundeswehrsoldaten in ein fremdes Land ohne dessen Genehmigung eingedrungen. Und zu Auslandseinsätzen hat das Bundesverfassungsgericht 1994 entschieden:

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.

Und eben eine solche Zustimmung durch den Bundestag ist nicht erfolgt. (Bisher) noch nichteinmal im Nachhinein.

Die bewaffneten Soldaten waren dazu da, um die Menschen sicher an Bord der Flugzeuge zu bringen. Allem Anschein nach, ist bei der Aktion alles ruhig gewesen. Aber was wäre gewesen, wenn die Rettungsaktion tatsächlich angegriffen worden wäre und die Soldaten daher wirklich hätten schießen müssen? Dann wäre daraus ein Kampfeinsatz ohne Zustimmung des Bundestages geworden!

Warum blogge ich das? Weil ich wichtig finde, dass die Bundeswehr auf jeden Fall eine Parlamentsarmee bleibt. Und weil ich heute Vormittag per Twitter gefragt habe, warum ein solcher Einsatz ohne Bundestagsmandat möglich ist, aber leider keine Antwort bekommen habe.

Update 14. April 2011: Mittlerweile scheint auch die Grüne Bundestagsfraktion der Meinung sein, dass der Bundeswehreinsatz in Libyen nicht ohne Bundestagsmandat möglich war und bereiten eine Verfassungsklage vor. In einer Pressemitteilung erklärte Volker Beck dazu:

Gegen den Einsatz selbst ist überhaupt nichts einzuwenden. Wir wollen die Bundesregierung jedoch zwingen, bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Rechte des Parlaments zu wahren. […] Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, weshalb die Zustimmung des Bundestags unausweichlich ist.

Ich frage mich allerdings, warum kommt der Aufschrei erst jetzt, gut eineinhalb Monate nach dem Bundeswehreinsatz. Warum wurden nicht schon früher Bedenken wegen der fehlenden Legitimation des Einsatzes durch den Bundestag?

Update 27. April 2011: Bei Legal Tribune Online wurde heute ein lesenswerter Artikel zu möglichen weiteren verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Einsatz veröffentlich. Darin heißt es unter anderem:

Neben der konkreten Frage der Notwendigkeit der Parlamentsbeteiligung bei der Operation Pegasus könnte eine Entscheidung des BVerfG aber auch weitere wichtige Impulse im Wehrverfassungsrecht geben. […] Umstritten ist nämlich seit langem, ob diese Art des Engagements ((gemeint sind Evakuierungseinsätze)) der deutschen Streitkräfte „Verteidigung“ im Sinne des Artikels 87a Abs. 2 Grundgesetz darstellt und daher überhaupt verfassungsgemäß ist. Ein Verdikt aus Karlsruhe könnte damit erheblich zur Rechtssicherheit beitragen, auch wenn im Anschluss eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

So wie ich das mit der im Anschluss an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötigen Grundgesetzänderung steht damit die Definition der Bundeswehr als reine Verteidigungsarmee zur Disposition. Aber wollen wir das wirklich, dass die Bundeswehr die verfassungsrechtliche Stellung einer Verteidigungsarmee verliert?

Kategorie: Politik
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2 Kommentare

  1. 1
    wlfrm 

    Es gab eine Anfrage dazu, siehe S.19 – http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17092.pdf .
    Ich halte diese Gesetzeslage aber polit. für zu kritisieren. Die Fraktionsvorsitzenden sollten dazu gehört werden müssen. Diesmal ging alles gut aber bei einer abgeschossenen Transall oder lyb. Truppenbombardierung durch die Bundeswehr…

  2. 2
    Lukas 

    Vielen Dank für das Plenarprotokoll. Aber bezieht sich das auf den von Spiegel Online erwähnten Einsatz? Denn im Artikel vom 28. Februar steht „Freitagabend“, also 25. Februar.
    Aber das Plenarprotokoll ist ja vom 23. Februar, Staatsministerin Cornelia Pieper spricht von „gestern“, also dem 22. Feburar. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob sich Spon im Datum geirrt hat oder ob es mehrere ähnliche Einsätze gab. Außerdem verweißt Pieper auf die Möglichkeit bei Gefahr im Verzug nach §5 Parlamentsbeteiligungsgesetz. Dort steht allerdings unter Absatz 2:

    Der Bundestag ist vor Beginn und während des Einsatzes in geeigneter Weise zu unterrichten.

    Also da steht Bundestag und nicht Bundestagsfraktionschefs.

    Und im gleichen Paragraphen steht dann auch noch unter Absatz 3:

    Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz ist unverzüglich nachzuholen. Lehnt der Bundestag den Antrag ab, ist der Einsatz zu beenden.

    Hab bisher noch nix gehört oder gelesen, dass es einen solchen Antrag inzwischen gab oder gibt.

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