Das Bundesverfassungsgericht hat heute die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung zum Abschuss von entführten Flugzeugen für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt, auch wenn das entführte Flugzeug als Waffe wie am 11. September 2001 in New York eingesetzt werden sollte.
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
§ 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
(3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.
(4) Die Maßnahme nach Absatz 3 kann nur der Bundesminister der Verteidigung oder im Vertretungsfall das zu seiner Vertretung berechtigte Mitglied der Bundesregierung anordnen. Im Übrigen kann der Bundesminister der Verteidigung den Inspekteur der Luftwaffe generell ermächtigen, Maßnahmen nach Absatz 1 anzuordnen.
Über diese Entscheidung bin ich sehr froh, denn das Luftsicherheitsgesetz hätte dem Bundesverteidigungsminister die Erlaubnis gegeben, im Zweifelsfalle einfach so duzende oder gar hunderte von unschuldigen Menschen zu töten.
Mir ist bewusst, dass das Luftsicherheitsgesetz noch unter der Rot-Grünen Bundesregierung verabschiedet und in Kraft getreten ist, Bündnis 90/Die Grünen das Gesetz also mitgetragen haben. Ich habe allerdings das Luftsicherheitsgesetz immer kritisiert, und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es in diesem Gesetz einige Dinge, die mich sehr stören, so zum Beispiel die Zuverlässigkeitsüberprüfungen in § 7:
- So müssen Piloten ihre eigene Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen und über dies dafür auch noch die Kosten übernehmen. Beantragt er die Überprüfung nicht, so erlischt seine Pilotenlizenz. Das ist ungefähr damit vergleichbar, wie wenn ein Unternehmer sich selbst auf den Verdacht von Steuerhinterziehung anzeigen müsste, für die Anzeige und das Ermittlungsverfahren Geld bezahlen müsste, und würde er das nicht machen, müsste er seine Firma schließen.
- Wo überall nachgefragt werden muss: das verstößt für mich auf jeden Fall gegen den Datenschutz: Polizeivollzugsbehörde, Verfassungsschutz der Länder und des Bundes, BKA, Zollkriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Stasi-Behörde, Bundeszentralregister. Bei Ausländern zusätzlich: Ausländerzentralregister und Ausländerbehörden. Zusätzlich: Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen und gegenwärtiger Arbeitgeber. Und weil das noch nicht reicht, darf auch bei ausländischen Sicherheitsbehörden nachgefragt werden.
- Das ganze gilt aber nur für Inhaber einer deutschen Fluglizenz. Es ist aber möglich, auch für Deutsche, im Ausland eine Fluglizenz zu erwerben. Dann findet eine Sicherheitsüberprüfung nicht statt.
- Fazit: das ganze ist ein absoluter Schwachsinn: einerseits werden sehr viele, zum Teil aus meiner Sicht absolut überflüssige Daten gesammelt, andererseits hat das Gesetz so viele Lücken und Ausweichmöglichkeiten, dass jeder, der sich ein bisschen mit Luftfahrt auskennt, das problemlos umgehen kann, aber trotzdem einen Terroranschlag verüben kann.
Wer ein bisschen weiterlesen möchte, kann dies hier tun:
Das Luftsicherheitsgesetz kann in Juris nachgelesen werden: http://bundesrecht.juris.de/luftsig/
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