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Donnerstag, 23. Juni 2016 | Autor:

Heute entscheiden die Britinen und Briten über den Austritt oder den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union. Aber was bzw. wo genau ist eigentlich die Europäische Union? Auf den ersten Blick erscheint die Antwort ganz einfach; die EU hat 28 Mitgliedsstaaten:

Belgien • Bulgarien • Tschechische Republik • Dänemark • Deutschland • Estland • Irland • Griechenland • Spanien • Frankreich • Kroatien • Italien • Zypern • Lettland • Litauen • Luxemburg • Ungarn • Malta • Niederlande • Österreich • Polen • Portugal • Rumänien • Slowenien • Slowakei • Finnland • Schweden • Vereinigtes Königreich. ((Wenn ihr euch fragt: „Hä? Was ist das hier denn für eine merkwürdige Reihenfolge der Staaten? Einfach mal wild zusammengewürfelt?“ Da liegt ihr ganz falsch: Diese Sortierung ist die offizielle protokollarische Reihenfolge der EU. Diese sortiert die Staaten alphabetisch nach dem Namen der Staaten in der jeweiligen Landessprache.))

Schaut mensch genauer hin, dann wird es dann doch ein bisschen komplexer:

Karte der Europäischen Union (EU) mit Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (OCT) und die Gebieten in äußerster Randlage (OMR)

Karte der Europäischen Union (EU) mit Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (OCT) und die Gebieten in äußerster Randlage (OMR)

Staaten haben Geschichte. Und Teil der Geschichte ist, dass einige europäische Staaten Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents erworben (a.k.a. kolonialisiert) haben. Während beispielsweise Deutschland und Belgien im Laufe der Zeit alle Kolonien verloren haben, so haben andere europäische Staaten noch Überbleibsel aus der Kolonialzeit auf anderen Kontinenten – freilich heißen diese nicht mehr „Kolonien“. In der Regel haben diese Überbleibsel aber einen besonderen Status gegenüber dem Kernland zu dem sie gehören. Daneben gibt es aber auch innerhalb von Europa Gebiete, wie zum Beispiel Exklaven und autonome Regionen, für die nationale Sonderregeln gelten. Wenn nun ein Gebiet einen besonderen Status innerhalb eines Staates hat, kann das bedeuten, dass das Gebiet auch in Bezug auf die Europäische Union einen besonderen Status hat. Wikipedia listet für immerhin neun der 28 Mitgliedstaaten Gebiete auf, die Besonderheiten bezüglich ihres Status haben, also entweder überhaupt nicht zur EU gehören oder oder zumindest partiell von EU-weiten Regelungen ausgenommen sind.

Wie schon erwähnt, betreffen solche partiellen Ausnahmen nicht nur ehemalige Kolonial- oder ähnliche Gebiete sondern auch Gebiete innerhalb von Europa. So hat auch Deutschland zwei besondere Gebiete: die Eigentlich-nicht-Hochseeinsel ((Wieso „eventuell“ steht hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Helgoland#Geographie)) Helgoland sowie die von der Schweiz umschlossene Exklave Büsingen am Hochrhein.

Und dann gibt es auch noch Staaten wie Norwegen, Island und Liechtenstein die zwar keine EU-Mitglieder, aber Mitglieder im Europäischen Wirtschaftsraums sind. Damit gelten dort große Teile des EU-Rechts und sie sind beim Schengener Abkommen über die Abschaffung von Grenzkontrollen voll dabei – anders als das Vereinigte Königreich und Irland.

Das folgende Video versucht ein bisschen Licht in das Chaos dieser etwas diffusen Grenzen der EU zu bringen.

Wie konfus das innerhalb von Staaten selbst sein kann, das zeigen zwei ähnlichen Videos, die nochmal näher beleuchten, wer oder was eigentlich

Warum blogge ich das? Zumindest teilweise auch einfach als Spickzettel/Linksammlung für mich selbst. Bei der Arbeit habe ich häufiger mit Projekten im EU-Kontext zu tun und da stellt sich immer mal wieder die Frage, welche der autonomen Gebiete, Exklaven, Hochseeinseln, Kronbesitzungen, selbständigen Militärbasen, Überseedepartments, -gebiete und -territorien denn nun in welcher Beziehung zur EU stehen. — Und weil ich hoffe, dass das Vereinigte Königreich Teil der EU bleibt.

Karte von Alexrk2 [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons