Sonntag, 30. Juni 2013 | Autor: | Artikel ausdrucken

Keine Versuchsanlage

Laut Bundesnetzagentur wurden im Mai 2013 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 344,225 MWp installiert. Damit ist der Zubau im Bereich der übrigen Monate Januar bis April geblieben, die zwischen 211 und 367 MWp lagen. Im Vergleich zu den Jahren 2010 bis 2012, in denen es aufgrund von teilweise drastischen Kürzungen der Einspeisevergütungen in manchen Monaten zu „Panikzubauten“ kam, ist der Zubau für die bisherigen Monate des Jahres 2013 ziemlich konstant. Rechnet man den Mittelwert (298 MWp) der fünf bisherigen Monate 2013 auf das ganze Jahr hoch, ergibt sich ein zu erwartender gesamter Zubau von 3.572 MWp. Das wäre knapp oberhalb der oberen Grenze des für Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf 2500 bis 3500 MWp pro Jahr festgelegten Zubaukorridors (§ 20a Nr. 1 EEG).

Rechnet man dann diesen Zubau weiter, dann würde der im EEG definierte Zubaudeckel von 52.000 MWp (§ 20b Nr. 9a EEG) in ziemlich genau fünf Jahren, also am 27. Juni 2018. Ok, wenden wir mal das Prinzip der signifikanten Stellen an, dann sage ich mal „irgendwann im Jahr 2018“. Ob dieser Zubaudeckel 2018 dann aber noch in der jetzigen Form besteht (genauso wie das EEG ansich) erscheint mir allerdings fraglich. Immerhin kommen vor 2018 noch mindestens zwei Bundestagswahlen und es gibt jetzt schon jede Menge Diskussionen um das EEG.

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Ein Kommentar

  1. 1
    Melanie 

    Die Nennleistungssteigerung von 2500 bis 3500 MWp pro annum bedeutet, dass mit den pro Jahr neu installierten Solaranlagen zur Peakzeit ca. 2 moderne AKW abgeschaltet werden können. Das ist eine stolze Leistung.

    Allerdings produzieren AKW auch Strom, wenn die Sonne nicht scheint. Hier müssen andere erneuerbare Energiequellen die zur Grundsversorgung notwendige Energie liefern.

    Probleme verursachen nach wie vor die Energiespeicherung und der Stromtransport über weite Entfernungen.

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